Didis Bücherturm

Samstag, 13. November 2010

Ich steh im Stau! Lesehonorare!

In den letzten Tagen hatte ich eine Menge Hektik. Ich hatte mehrere Lesungen, die ich zum Teil intensiv vorbereiten musste, und drei oder vier liegen noch vor mir. Mein Krimi verkauft sich überraschend gut, es ist ja bundesweit die richtige Zeit für Regionalkrimis, und man liest auch in Augsburg Krimis aus dem Ruhrgebiet oder der Eifel, und so hoffe ich, dass man umgekehrt dort auch welche von hier liest. Zum Thema Rezensionen sowie zu den Lesungen, hier speziell Lesehonorare, heute ein paar Anmerkungen.

Rezensionen:
Ich hatte zwischendurch keine Zeit, die Bücher, die mir zur Rezension vorgelegt wurden, zu lesen und zu besprechen. Daher ist ein kleiner Rückstau entstanden. Hier liegen:
"Zombies" von A. J. Weigoni
"Vignetten" von A. J. Weigoni
"Läden und Leute – Augsburgs schönste Geschäfte und Werkstätten" von Wolfgang Köhler und Ruth Plössel
"Vogelkirschen" von Kristiane Kondrat
"Das Glück fährt Taxi" von Rosita Hoppe
"Gleitflüge zwischen den Gezeiten" von Peter Ettl
"Die Blinden der Rue Moreau" von Peter Ettl
Sowie
"Traumtrabanten" von Peter Ettl
Habe ich jemanden vergessen? Ich werde Euch alle vorstellen, Freunde. Einen Teil der Bücher habe ich bereits gelesen, und die obige Reihenfolge werde ich dabei nicht unbedingt einhalten.

Lesehonorare
Vorab ein leidiges Thema: die Honorare für die Lesungen.
Ich habe mal an zwei Beispielen ausgerechnet, wie viel Honorar ich netto habe.

Beispiel 1: brutto 200 Euro auf die Hand
davon ziehe ich 19% Mehrwertsteuer ab (38 Euro), die ans Finanzamt gehen, bleiben 162,00 Euro
minus 15% für Kranken- Renten- und Pflegeversicherung (24,30) bleiben 137,70
davon noch mal 15% Büropauschale (Raummiete, Strom, Heizung, Telefon, Internet, Material, Arbeitsgeräte usw.) – (20,65), bleiben mir 117,05 Euro
davon bilde ich die vorgeschriebene Rücklage für Auftragsflauten (entspricht in etwa der Arbeitslosenversicherung), macht 5,27 – verbleiben mir 111,78
davon zahle ich Einkommensteuer, hier mal pauschal mit 10% angesetzt (11,18),bleiben mir netto 100,60 Euro.
In Beispiel 2 sieht das so aus:
Gebotenes Honorar 18 Euro für die ganze Lesung (im Ernst! Veranstalter ist das Berufsbildungszentrum der Lehmbaugruppe Augsburg)
davon ziehe ich 19% Mehrwertsteuer ab (3,42 Euro), die ans Finanzamt gehen, bleiben 14,48 Euro
minus 15% für Kranken- Renten- und Pflegeversicherung (2,17) bleiben 12,31
davon noch mal 15% Büropauschale (Raummiete, Strom, Heizung, Telefon, Internet, Material, Arbeitsgeräte usw.) – (1,85), bleiben mir 10,46 Euro
davon bilde ich die vorgeschriebene Rücklage für Auftragsflauten (entspricht in etwa der Arbeitslosenversicherung), macht 0,47 – verbleiben mir 9,99
davon zahle ich Einkommensteuer, hier mal pauschal mit 10% angesetzt (0,99),bleiben mir netto glatte 9,00 Euro.
Ein schöner Stundenlohn, denkt sich Mancher. Ja, wenn die Lesung eine Stunde dauern würde. Meist sind es schon mal 1,5 bis 2. Das rechne ich jetzt gar nicht mit. Lesung eine Stunde, Hin und Rückfahrt mit dem ÖPNV (keine Erstattung!) 2 Stunden zusammen, hinzu kommt die Vorbereitungszeit telefonisch und per Mail von 1 Stunde (dass mich mancher Veranstalter vorher noch extra antanzen lässt, ist hier mal außen vor gelassen), für die Textauswahl, die auf die veranschlagte Zeit passt, brauche ich mindestens eine halbe Stunde, zum Schluss kommt noch eine Viertelstunde Buchführung hinzu. Also: Das Ganze geteilt durch 4,75.
In Beispiel 1 (200-Euro-Pauschale) sind das 21,18 Euro pro Stunde, was ein akzeptables Honorar für einen Akademiker ist. Im zweiten Fall ist den Leuten die Veranstaltung nur 1,38 Euro wert. Allerdings soll ich in diesem Fallnoch Mehrleistungen erbringen: Die verlangen für diese eine Stunde Lesung einen Lebenslauf mit Lichtbild (!), eine unterschriebene Datenschutzerklärung (deswegen veröffentliche ich diese Berechnung hier, bevor ich das unterschreibe – wenn ich es denn tue) plus einen Ausbilder-Eignungsnachweis. Das bedeutet mindesten eine Stunde Mehrarbeit, und wenn ich die Kosten für das Lichtbild hinzurechne, komme ich deutlich ins Minus - habe aber die Arbeit.
Der Veranstalter richtet Kurse für Arbeitslose aus und kassiert dafür von der Behörde offenbar ziemlich saftig, den Blogs von Teilnehmern zufolge (aus denen auch hervorgeht, dass das Ganze nichts bringt). Was lernen wir daraus?

3 Kommentare:

  1. ... dass uns Autoren das erste Beispiel sehr viel besser gefällt ;-)) und dass es nicht so einfach ist das Konto mit Lesehonoraren aufzubessern.
    Viele Grüße und viele Veranstalter, die den Wert einer Lesung und die Arbeit dahinter zu schätzen wissen.
    Rosita

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  2. In einem scheinen sich Verleger, Leser und Buchhandlungen einig zu sein: Ein Autor lebt von Luft und seinen Ideen. Geld empfindet er als unanständig also beleidigen wir ihn nicht.

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  3. Du hast vergessen, dass ein Autor am Tag der Lesung meist nicht zum Arbeiten kommt. Da kommst du auch im ersten Beispiel niemals auf die 21,18 (über die ein PR-Mensch übrigens nur den Kopf schütteln würde - da liegen die unteren Stundensätze bei 65,- Euro). Und mir fiele nicht im Traum ein, die 19% MwSt von meinem Honorar abzuziehen - die schlage ich selbstverständlich drauf! Sowie Fahrtkosten. Und unter den vom VS empfophlenen (und m.M. nach völlig überholten) 265,- Euro plus ggf. Unterbringung und Fahrtkosten fange ich gar nicht mehr an über eine Lesung nachzudenken, die erwiesenermaßen vom Werbeeffekt her sowieso unter Ulk abzubuchen ist.

    Aber dein Ansatz ist gut. Ich wünschte, alle Autoren würden das so sehen und nicht gratis lesen und auch noch das Catering mitbringen...

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