Didis Bücherturm

Montag, 5. November 2012

Urteil: Ermäßigter Steuersatz für Lesungen!

Schon am 30.8. hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass Autorenlesungen dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen (statt wie bisher den von Finanzämtern oft verlangten 19%). Quelle: DATEV (bitte anklicken). Das wird Lesungen für Veranstalter günstiger machen und hoffentlich zu mehr Lesungen führen!