Didis Bücherturm

Montag, 20. Februar 2017

Schriftsteller mit Praktikant(in)?



Praktikanten
Habt Ihr gewusst, dass Schriftsteller, wenn sie hauptberuflich arbeiten, einen Praktikanten (oder eine Praktikantin) beschäftigen dürfen? Es kann entweder ein Schüler (oder Schülerin – die weibliche Form ist im folgenden Text immer eingeschlossen) sein, der ein Berufsfindungspraktikum machen möchte, oder ein Arbeitsloser, der vom Jobcenter in eine „Maßnahme“ gesteckt wurde, um zum hundertsten Mal zu lernen, wie man einen Lebenslauf oder eine Bewerbung schreibt.
Auch als Schritsteller kann man sich um Praktikanten kümmern

Die Kosten und Formalitäten
Man muss keine „Geschäftsräume“ haben, sondern bei Freiberuflern genügt das häusliche Arbeitszimmer. Der Praktikant darf kein Geld bezahlt bekommen, auch nicht als Dankesprämie am Ende. Ist er arbeitslos, bezahlt ihn das Jobcenter ja ohnehin weiter. Sowohl Schüler als auch sonstige Praktikanten sind versichert, wenn ein offizieller Vertrag besteht.
Es gibt natürlich einige weitere Formalitäten zu beachten. Das ist örtlich verschieden Man muss vor Allem wissen, was man selbst möchte und was der Praktikant erwartet. Wenn es gut läuft, melden sich die nächsten Praktikanten von selbst. Man muss aber nicht jeden nehmen, sondern kann sich in einem Vorgespräch darüber informieren, ob der/die Betreffende wirklich interessiert und geeignet ist.

Wie findet man Praktikanten?
Zunächst einmal muss man bekannt machen, dass man bereit ist, einen Praktikanten bei sich aufzunehmen. Für uns Schriftsteller genügt da ein Pressehinweis, eine Erwähnung in einem Interview oder einem kleinen Bericht der örtlichen Tageszeitung. Es melden sich dann sicher gleich mehrere Leute, die interessiert sind. Wenn nicht, kann man der Schulverwaltung, der Arbeitslosenverwaltung oder einer der Firmen, die Kurse für Langzeitarbeitslose durchführen, einen Hinweis senden. Man bekommt dann ein Schreiben mit dem Hinweis, was ein Praktikant alles machen darf und was nicht. Man darf ihn zum Beispiel keine Arbeit machen lassen, die zum üblichen Geschäftsbetrieb gehört und die einem die zu bezahlende Dienstleistung eines anderen erspart. Das ist sehr schwammig und betrifft im Grunde alles, aber es gibt da fließende Grenzen. Der Praktikant muss natürlich auch seine Erfahrungen sammeln können.

Die eigene Erfahrung
Mein Praktikant war schon fast fünfzig und interessierte sich für den Schriftstellerberuf, und hatte schon Vorstellungen davon, dass es mit dem Schreiben am Computer nicht getan ist. Ich informierte ihn darüber, wie sehr unsere Arbeit ein Kommunikationsberuf ist: Lesen, lesen, lesen, ab und zu Fernsehen, ab und zu ins Kino. Aktuell informiert sein, selbst wenn man historische Schinken oder seine eigenen Memoiren schreibt. Mit Menschen reden – in der Straßenbahn, in der Kneipe, wo auch immer. Am Kulturleben der Stadt teilnehmen. Spezielle Recherchen zum jeweiligen Buchthema in Bibliothek oder Internet. Nur so bekommt man den „Input“, die Tankfüllung, mit der der Motor der Fantasie überhaupt funktioniert.
Mein Praktikant hatte natürlich auch Wissensdurst. Muss man das, was man als Honorar erhält, versteuern? Natürlich, und die Buchhaltung gehört dazu. Kann man das Geld für Lesungen einfach einstecken oder versteuert man es auch? Natürlich muss man das, und man muss es in die Honorarvorstellung einrechnen. Ich zeigte ihm auch, wie sich Lesehonorare zusammensetzen (Hier im Blog in einem älteren Beitrag).
Was noch? Zum Beispiel, wie man überlebt, wenn man grade kein neues Buch am Start hat. Dann werden Titel als eBook recycelt. Wie macht man eBooks und wo verkauft man sie? Das waren für meinen Praktikanten wichtige Einblicke.
Die Themen Buchführung und Blogmarketing waren weitere Punkte unserer Zusammenarbeit.

Als Praktikant will man Neues erfahren
Zeugnis
Normalerweise geben Arbeitgeber nach vierzehn Tage Beschäftigung noch kein Arbeitszeugnis. Für Praktikanten ist das aber notwendig. Sie müssen gegenüber Schule oder Arbeitsbehörden nachweisen, dass sie das Praktikum tatsächlich gemacht haben, und gegenüber späteren Arbeitgebern haben sie besondere Erfahrungen, die sie nachweisen können. Für mich ist so ein Zeugnis auch Werbung. Zeigt er/se es anderen, habe ich bald neue Praktikanten, denen ich Erfahrungen vermitteln kann und die mir mit ihren Fragen neue Anregungen geben. Mein Praktikant bekam dieses Zeugnis:
Herr XXXXX, geboren am XX.X.XXXX, hat vom YY.Y.2016 bis zum YZ.Y.2016 eine "berufsfachliche Kenntnisvermittlung/betriebliche Erprobung" absolviert. Zu seinen Aufgaben gehörte das Vorbereiten und Erstellen von E-Book-Dateien, das Erstellen und Bearbeiten von Abrechnungs-Dateien im Excel-Programm, bibliothekarische Hilfstätigkeiten (Organisation und Pflege) sowie das Erstellen von Blogplänen im Rahmen des Marketing.
Diese Aufgaben hat Herr XXXXX vollständig und zu meiner vollsten Zufriedenheit nach kurzer Einführung selbstständig durchgeführt.
Augsburg, den XX.XX.2016
Unterschrift
Zu Lesungen siehe auch:

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