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Montag, 5. November 2012
Urteil: Ermäßigter Steuersatz für Lesungen!
Schon am 30.8. hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass Autorenlesungen dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen (statt wie bisher den von Finanzämtern oft verlangten 19%). Quelle: DATEV (bitte anklicken). Das wird Lesungen für Veranstalter günstiger machen und hoffentlich zu mehr Lesungen führen!
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